Gesellschaftsrecht
1. Gründung von Gesellschaften
- Gründung von Gesellschaften jeder Rechtsform und die Verfassung aller damit zusammenhängender Verträge (Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge, Geschäftsführerverträge, Joint-Venture-Verträge, etc.)
- Errichtung und Gestaltung von Privatstiftungen
2. Laufende Betreuung von Gesellschaften und Gesellschaftern
3. Durchführung von Gesellschafterversammlungen
4. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Gesellschaften
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
- Sonstige Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern
5. Vereinbarungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen
6. Umgründung ist der Sammelbegriff für alle gesellschaftsrechtlichen Änderungen eines Unternehmens, die dessen formellen Rechtsbestand oder dessen Rechtsform betreffen. Umgründungen können aus Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen, Spaltungen oder einer Kombination von mehreren derartigen Schritten bestehen. Häufig sind Umgründungen das Ergebnis von steuerlichen Überlegungen.